Vergütungsregelung

Offenlegung nach § 7 InstitutsVergV

Grundzüge der Vergütungsverordnung der Fortezza Finanz AG

Fixe Jahresvergütung

Die Mitarbeiter und Vorstände der Fortezza Finanz AG erhalten ein Fixgehalt entsprechend der Funktion innerhalb der Firma und auf der Grundlage der Ausbildung, Erfahrung und Wertigkeit der Stelle.

Variabler Bonus bzw. Tantiemen

Eine vertragliche Zusage in den Verträgen liegt ausschließlich bei den Vorständen vor. Diese sind 25 % des Fixgehaltes, sofern ein definiertes Betriebsergebnis erreicht wurde.

Bonuszahlungen an Mitarbeiter erfolgen ohne vertragliche Verpflichtung auf freiwilliger Basis abhängig vom Gesamtunternehmensergebnis.

Erläuterungen zum Vergütungssystem

Das genannte Vergütungssystem wird jährlich auf Angemessenheit überprüft und sofern notwendig entsprechend verändert.

Die Vermeidung von Anreizen für Mitarbeiter und Vorstände zur Eingehung von Risikopositionen im Zusammenhang mit der Vergütung ist mit dieser Reglung gewährleistet.

In den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter werden ausschließlich fixe Gehaltszahlungen vereinbart, um Interessenskonflikten vorzubeugen. Die variablen Vergütungsbestandteile sind ausschließlich in Vorstandsverträgen vereinbart, wobei eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals vorrangig vor Tantiemezahlungen an Vorstände ist.

Die freiwilligen Bonuszahlungen werden jährlich im Ermessen des Vorstandes einzelnen Mitarbeitern abhängig vom Gesamtbetriebsergebnis des Unternehmens gewährt.

Daten gemäß § 7 Abs. 2. Nr. 2 der InstitutsVergV

Die gesamten Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben inklusive der Vorstandsvergütungen betrugen im Jahr 2021 922.100,24 Euro.

Davon entfielen auf die angestellten fünfzehn Mitarbeiter freiwillige Bonuszahlungen von 97.156,96 Euro als variable Vergütung.